Der „Nachbarschaftstreff List NordOst“ wird durch den Träger „Schreberjugend Hannover e.V.“ betrieben. Ziel der Einrichtung ist die Bereitstellung und der Betrieb von Räumlichkeiten für einen generationsübergreifenden Treffpunkt zur Freizeitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsgebiet insbesondere in den Bereichen Bildung und Kultur. Die Räumlichkeiten stehen für Begegnungen bereit und ermöglichen das Zusammentreffen unterschiedlicher Gruppen und Nachbarschaften.
Die Räumlichkeiten des Nachbarschaftstreffs List NordOst stehen im Rahmen der Verfügbarkeit allem Nutzern offen, deren verfassungsmäßige Zielsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht, diese in den Aktivitäten zum Ausdruck kommt und deren Gesamtbild in der Öffentlichkeit dieser Zielsetzung wie auch dem Ziel des Projektes entspricht.Die Trägerin überlässt im Rahmen dieser Zielsetzung als Vermieterin Räume des Nachbarschaftstreff während der Betriebszeiten Vereinen, Organisationen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen (im weiteren „Mieter“ genannt“) für Aktivitäten, die privat, gemeinwohlorientiert sind und keinen gewinnorientierten Charakter haben, zu den nachstehenden Bedingungen, die mit dessen Abschluss Gegenstand eines jeden Mietvertrages werden. Die Nutzungsdauer endet grundsätzlich um 21.00 Uhr.
- Für die Überlassung der Räumlichkeiten hat der Mieter ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen hinsichtlich der Miethöhe Sondervereinbarungen abzuschließen. Darüber hinaus kann eine Reinigungspauschale, eine Pauschale für erhöhten Energieverbrauch sowie eine Pauschale für die Nutzung von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen individuell festgesetzt werden.
- Das Nutzungsentgelt beträgt:
- Saal mit Küche – ohne Trennwand Grundmiete (drei Stunden)€ 80,00, jede weitere Stunde € 15,00
- Räume mit und ohne Küche – Trennwand fest installiert Grundmiete (drei Stunden) € 60,00, jede weitere Stunde € 10,00
- Die Kaution beträgt € 100,00 und wird bei ordnungsgemäßer Übergabe der Räumlichkeiten auf das angegebene Konto zurückgezahlt.
- Die gemieteten Räumlichkeiten stehen dem Mieter während der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung, wobei die allgemeine Betriebszeit des Nachbarschaftstreffs von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr einzuhalten ist. Von der allgemeinen Betriebszeit kann nur in begründeten in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vermieters abgewichen werden.
- Alle Mietverträge bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Soweit sie nicht vor Ort abgeschlossen werden, erhält der Mieter auf seine Vorbestellung das vom Vermieter unterzeichnete Vertragsangebot, welches zu unterzeichnen und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebotes dem Vermieter zurück zusenden ist. Der Vertragsabschluss ist auch per eMail möglich.
- Das Nutzungsentgelt und die Kaution werden mit dem Vertragsabschluss fällig und müssen umgehend auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto eingezahlt werden. Bei regelmäßigen Mietern kann der Vermieter eine abweichende Fälligkeit festlegen.
- Der Mieter kann bis spätestens 1 Woche vor der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt werden 50 % des vereinbarten Nutzungsentgeltes in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Zahlung des anteiligen Nutzungsentgeltes entfällt, wenn ein entsprechender Vertrag des Vermieters mit einem akzeptablen Ersatzmieter für den vereinbarten Termin zustande kommt. Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter.
- Für die Übergabe des Schlüssels wird ein Termin zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart. Kosten für den Verlust des Schlüssels sowie für die Beseitigung von Verunreinigungen oder Beschädigungen an den Räumlichkeiten oder an Einrichtungs- sowie Ausstattungsgegenstände können mit der Kautionszahlung verrechnet werden.
- Die Überlassung der Räume kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vermieter im Vorfeld abgelehnt werden. Nach Vertragsabschluss kann der Vermieter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wennder Mieter, der Veranstalter oder Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, das Personal des Vermieters bzw. Anwohner stören, belästigen, gefährden oder wenn mit strafbaren Handlungen, Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen zu rechnen ist, die in zumutbarer Weise weder verhindert noch behoben werden können, oder ein Nachweis über die Zahlung des Nutzungsentgeltes nicht vor Nutzung der Räume erbracht werden kann.Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung gemachten Aufwendungen.
- Im gesamten Gebäude gilt absolutes Tierhalte- und Rauchverbot. Dieses ist durch den Mieter zu gewährleisten.
- Bei regelmäßigen Vermietungen werden Veranstaltungen des Nachbarschaftstreffs List NordOst, vorrangig behandelt. Der Vermieter wird in diesem Fall rechtzeitig informiert, dass an diesem Veranstaltungstermin keine Vermietung stattfindet. Es wird somit auch kein Nutzungsentgelt erhoben.
- Es dürfen keine baulichen Veränderungen an vorhandenen Einrichtungen vorgenommen werden. Für das Aufhängen von Bildern, Postern oder anderem Informationsmaterial an den Wänden sind ausschließlich die vorhandenen Klemmleisten zu verwenden.Vorhandene Ausstattungsgegenstände, wie z. B. PCs, dürfen vom Mieter nur verwendet werden, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Vermieterin kann hierfür eine zusätzliche Gebühr erheben. Die Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen. Die Tische und Stühle sind an die vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
Die Kücheneinrichtung und -ausstattung kann vom Mieter genutzt werden. Dabei ist auf fachgerechte und schonende Nutzung zu achten. Das Geschirr ist nach Gebrauch ordnungsgemäß abzuwaschen und zu trocken und in die dafür bereitgehaltenen Schränke zurückzustellen. Speisereste und andere Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen.
- Beschädigtes, zerstörtes oder fehlendes Geschirr und Besteck ist dem Vermieter zu melden. Bei einem Missbrauch von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände haftet der Mieter. Weiteres klärt die Hausordnung, die fester Bestandteil der Miet- und Nutzungsbedingungen sind.
- Falls die vermieteten Räumlichkeiten und Toiletten über das normale Maß hinaus verschmutzt worden sind, und vom Vermieter gesondert gereinigt werden müssen, so werden die damit verbundenen Aufwendungen dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Die Aufsicht führenden Mitarbeiter des Vermieters haben jederzeit das Recht, die gemieteten Räume zum Zweck der Aufsichtsführung und der Überwachung der Zielsetzung der Einrichtung zu betreten. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Aufstellen von Ständen, Trennwänden und ähnlichen Aufbauten die bauordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Auflagen für ihre Anordnung, Materialbeschaffenheit einschließlich des Inventars und des sonstigen Zubehörs erfüllt werden.
- Für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
- Für alle durch den Mieter, durch die in seinem Auftrag handelnden Personen oder durch die Besucher der von ihm durchgeführten Veranstaltung schuldhaft verursachten Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Er stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die ihm selbst, seinen beauftragten oder dritten Personen aus Anlass der Benutzung der gemieteten Räumlichkeiten ohne Verschulden des Vermieters entstehen.
- Der Vermieter ist berechtigt, abweichend von diesen Miet- und Nutzungsbedingungen einzelvertragliche Regelungen zu treffen. Diese sind schriftlich zu vereinbaren.
- Führt der Mieter GEMA-pflichtige Veranstaltungen durch, sind diese Veranstaltungen vorab der GEMA zu melden und die entsprechenden Gebühren direkt dorthin zu entrichten. Diese Melde- und Gebührenpflicht obliegt dem Mieter. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Führt der Mieter Veranstaltungen durch, für die er ein Eintrittsgeld oder andere Gebühren erhebt, unterliegen diese Einnahmen dem Steuerrecht. Der Mieter arbeitet in diesem Sinne als selbständig. Auch sind die Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit zu beachten. Verstöße gegen steuerliche Bestimmungen und die Auflagen der Bundesagentur sind vom Mieter zu verantworten.
- Diese Miet- und Nutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2015.
Wegen Covid 19 vermieten wir unsere Räumlichkeiten momentan nicht.